Tierhaltung Schweiz
Das Manifest der Würde

Mehr als nur Gesetz. Eine ethische Verpflichtung.

Umfassender Forschungsbericht zu rechtlichem Rahmen, Compliance und Konsequenzen. Die Schweiz definiert Tierschutz neu – nicht als Option, sondern als Verfassungsauftrag.

01. Der Status: Keine Sache, sondern Kreatur

Die Schweiz vollzog einen globalen Paradigmenwechsel. Tiere sind keine reinen Sachen. Art. 80 der Bundesverfassung bildet das Fundament.

«Würde der Kreatur» (Art. 80 BV):
Der Schutz geht über die Vermeidung von Schmerz hinaus. Er umfasst die Integrität und verbietet erniedrigende Eingriffe, selbst wenn sie schmerzfrei sind.

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Verordnung (TSchV) sind das dynamische Rückgrat, das sich ständig neuen Erkenntnissen anpasst.

Der regulatorische Flickenteppich

Der Bund definiert das Minimum. Die 26 Kantone vollziehen es – und verschärfen es nach Belieben. Ein Risiko für jeden, der die Kantonsgrenze überschreitet.

ABB. 1.1: FÖDERALISMUS-RISIKO
Stilisierte Karte der Schweiz: Kantonaler Flickenteppich und Warnhinweis

02. Die Eisernen Regeln: Sozial & Messbar

Zwang zur Gesellschaft

Art. 13 TSchV: Einzelhaltung von sozialen Tieren ist verboten.

  • MEERSCHWEINCHEN & KANINCHEN: Niemals allein. Stirbt ein Partner, muss sofort Ersatz her!
  • VÖGEL: Schwarmtiere. Ein Spiegel ist kein Partner, sondern Folter.
  • FISCHE: Auch Goldfische dürfen nicht isoliert werden.
Isolation ist Illegal

Mindestmasse sind Gesetz

Anhänge 1-3 TSchV sind strafrechtliche Untergrenzen, keine Empfehlungen.

  • MESSMETHODEN: Bei gebogenen Vogelkäfigen zählt der tiefste Punkt. Design darf nicht Volumen kosten.
  • BODENBESCHAFFENHEIT: Morastige Böden bei Rindern oder kalte Böden sind unzulässig.

03. Der Hund: Kontrolle Total

Die Hundehaltung ist einer der am stärksten regulierten Bereiche des Schweizer Alltags.

3.1 Das AMICUS-System (Obligatorisch)

Abb. 3.1: Interface
AMICUS Datenbank Interface Screenshot
Quelle: AMICUS Datenbank / Screenshot

3.3 Die "Listenhunde"-Falle: Der Kantonale Flickenteppich

Die Regelung ist extrem heterogen. Was in Bern legal ist, wird im Wallis beschlagnahmt. Warnung für Mischlinge: In Kantonen wie Tessin oder Solothurn entscheidet oft der "Phänotyp" (das Aussehen), nicht der DNA-Test!

KantonStatusBetroffene Rassen (Beispiele)Konsequenzen / Falle
ZürichVerbotPitbull, AmStaff, Bullterrier, Rottweiler (neu 2025)Zucht, Einfuhr und Haltung sind verboten. Keine Ausnahmen für Neuhalter.
WallisVerbot12 Rassen (u.a. Dobermann, Mastiff)Extrem strikt. Gilt auch für Touristen (Maulkorbzwang & Leine)!
GenfVerbotAlle Bullartigen & "Kampfhunde"Kaum Ausnahmen. Maulkorbpflicht oft schon ab Grenze.
TessinBewilligungRasseliste + OptikAchtung: Gilt für jeden Hund, der "einem Kampfhund ähnlich sieht" (Phänotyp).
AargauBewilligungAmStaff, Rottweiler, BullterrierHaltung erfordert vorab Bewilligung (Wesenstest, Strafregisterauszug).
SolothurnBewilligungBullterrier, Dobermann, RottweilerMischlinge dieser Rassen sind oft nicht bewilligungsfähig.
Basel (BS/BL)BewilligungPotenziell gefährliche HundeBewilligungspflicht. In BS teils generelles Halteverbot für bestimmte Kategorien.
GlarusBewilligungSchäferhunde, Dobermann, HovawartSpezialfall: Reguliert auch klassische Schutzhunde (Schäferhunde)!
ThurgauBewilligungListenhunde (Rasse & Typ)Strenge Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum Bestehen der Prüfung.
Bern / Luzern / St. GallenKeine ListeFokus auf IndividuumKeine Rasselisten. Massnahmen (Leine/Maulkorb) nur bei auffälligem Verhalten (Biss).

*Stand der Daten: 2025/2026. Liste nicht abschliessend. Konsultieren Sie vor Umzug zwingend das kantonale Veterinäramt.

04. Katzen, Nager, Vögel

Die Katze

Die Katze

Sozialkontakt: Keine strikten Einzelgänger. Täglicher Umgang ist Pflicht.

Verbot: "Declawing" (Krallenentfernung) ist schwere Tierquälerei.

Meldepflicht: Zugelaufene Katzen nicht zu melden, ist Fundunterschlagung.

Kleintiere

Kleintiere

Ende der Stallhasen-Box: Kaninchen brauchen Hoppelfläche und Höhe für "Männchen machen".

Tötung: Nur fachgerecht (Betäubung & Entblutung). "Erschlagen" ist verboten.

Vögel

Vögel

Geometrie: Runde "Goldkäfige" sind verboten (Orientierungsverlust).

Einrichtung: Unterschiedliche Sitzstangendicken gegen Druckstellen.

05. Nutztiere: Ökonomie & Ethik

ABB. 5.1: PRAXIS & VORSCHRIFT
Visualisierung der Nutztierhaltung Standards: Rinder, Schweine, Schafe

Rinder: Anbindestall?

Erlaubt, aber nur unter RAUS-Standard: Min. 60 Auslauftage im Sommer, 30 im Winter. Strenge Journalpflicht!

Schweine: Wühltrieb

Ein "nackter" Betonboden ist illegal. Schweine müssen jederzeit Zugang zu wühlbarem Material (Stroh) haben.

ZÄSUR 2025: SCHAFE & ZIEGEN

Verbot des routinemässigen Schwanzkupierens bei Lämmern ohne Schmerzausschaltung.

Die "Stummel"-Praxis ist ab sofort illegal. Übergangsfrist bis 2040 nur, wenn eine Restlänge von mindestens 15 cm (bedeckt Anus/Vulva) bleibt.

06. Spezialfälle & Grenzen

Pferde

Bewegung: Ungenutzte Pferde brauchen min. 2h Auslauf täglich.

Sozial: Sicht-, Hör- und Geruchskontakt ist Minimum.

Agate: Registrierungspflicht für jeden Equiden.

Exoten

Bewilligungspflichtig u.a.:

  • Raubtiere & Primaten
  • Grosspapageien
  • Riesenschlangen (>3m)
  • Alle Chamäleon-Arten!

Grenzverkehr

Kupierverbot: Import kupierter Hunde verboten.

Tollwut: Aus Risikoländern nur mit Titer & Wartefrist.

Zoll: 8.1% MwSt auf Tierwert + Transport.

07. Strafbestimmungen

Das Schweizer Tierschutzrecht ist kein Papiertiger. Jährlich ca. 2'000 Verfahren.

Ordnungsbussen (OBV)

Sofortkasse vor Ort: Hundekot, Leinenpflicht, administrative Fehler (Amicus).

Strafverfahren

Tierquälerei: Bis zu 3 Jahre Haft.

Widerhandlung: Busse bis 20'000 CHF.


Das Fazit: 5 Kernaussagen

  1. SOZIALKONTAKT IST NICHT VERHANDELBAR. Einzelhaltung ist illegal.
  2. GEOMETRIE ZÄHLT. Käfigmasse sind minutiös einzuhalten.
  3. FÖDERALISMUS BEACHTEN. Umzug über Kantonsgrenzen erfordert Abklärung.
  4. REGISTRIERUNG IST PFLICHT. Ohne AMICUS/Agate existiert das Tier nicht.
  5. DYNAMIK 2025. Das Recht wird strenger (Hundekurse, Kupierverbot).

Die Einhaltung dieser Regeln ist Ausdruck des verfassungsmässigen Auftrags, die Würde der Kreatur zu respektieren.